Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz

Eine wichtige Hilfe für Verbraucher

Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz stellt sicher, dass sich alle Verbraucher vor dem Kauf von Textilien über deren Materialzusammensetzung informieren können. Ob Bluse oder Sofabezug, die Zusammensetzung des Materials muss für den Kunden erkennbar sein. Dabei schreibt das Gesetz vor, dass die Rohstoffgehaltsangaben in Gewichtsprozent bezogen auf das Nettotextilgewicht angegeben werden müssen, und zwar in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils: z.B. 70% Baumwolle, 30% Polyacryl

Besteht ein Stoff aus mehreren Faserarten, von denen eine Faserart 85% des Gewichts ausmacht, genügt statt der Angabe aller Bestandteile die Bezeichnung der dominierenden Faserart: z.B. 85% Viskose

Erreicht keiner der verwendeten Rohstoffe den Anteil von 85%, müssen zumindest die beiden Faserarten mit den höchsten Gewichtsanteilen genannt werden. Bei den weiteren Bestandteilen kann auf eine Mengenangabe verzichtet werden: z.B. 45% Baumwolle, 30% Leinen, Polyester, Viskose

Zur Vereinfachung ist bei kleinen Faseranteilen die Bezeichnung "sonstige Fasern" erlaubt, wenn der Gewichtsanteil der zusammengefassten Fasern jeweils unter 10% liegt. Besteht ein Textilerzeugnis z.B. zu 80% Baumwolle, 8% Polyester, 6% Polyacryl und 6% Modal, so darf geschrieben werden: 80% Baumwolle, 20% sonstige Fasern

Viele Hersteller wollen ihre Kunden jedoch nicht im Unklaren lassen und geben lieber stets die exakte Materialzusammensetzung ihrer Ware an. Denn zweifelsohne wirkt eine Angabe wie "sonstige Fasern" auf den kritischen Verbraucher nicht gerade vertrauenerweckend.

Besteht ein Stoff nur aus einem einzigen Material, so sind zusätzlich zur Angabe "100%" die Bezeichnungen "rein" oder "ganz" zugelassen: z.B. 100% Leinen oder Reines Leinen oder Ganz Leinen 
Zusätze mit ähnlicher Bedeutung, z.B. "nur" oder "ausschließlich", dürfen nicht verwendet werden. Die Kennzeichnung muss am Produkt angebracht werden oder auf der Verpackung stehen, wenn der Endverbraucher das Produkt so verpackt ausgehändigt bekommt. Bei Meterware genügt eine Kennzeichnung an der Rolle. Das Textilkennzeichnungsgesetz regelt auch die Bezeichnungen, mit denen die verschiedenen Materialien benannt werden. Diese müssen ausgeschrieben und in deutscher Sprache verwendet werden. Kunst- und Fantasienamen sind folglich nicht zulässig.

Handelsinterne Abkürzungen für Textilrohstoffe: so spricht der Fachmann

Obwohl das Textilkennzeichnungsgesetz eigentlich vorsieht, dass Materialangaben ausgeschrieben werden sollen, begegnen dem Verbraucher zum Beispiel bei handelsinternen, nicht an den Endkunden gerichteten Bezeichnungen gelegentlich die unter Fachleuten gängigen Abkürzungen. Für den Kunden kann es nützlich sein, diese Abkürzungen zu kennen oder nachschlagen zu können.

AC = Acetat

CL = Polychlorid

CO = Baumwolle

CV = Viskose (auch VI)

HL = Halbleinen

JU = Jute

LI = Leinen

MD = Modal

PA = Polyamid

PAN = Polyacryl

PC = Polyacryl (auch PAN)

PU = Polyurethan (auch PUR)

PUR = Polyurethan (auch PU)

PE = Polyester (auch PES)

PES = Polyester (auch PE)

PL = Polyäthylen

PVC = Polyvinylchlorid

SE = Seide

VI = Viskose (auch CV)

WO = Wolle

WV = Schurwolle

WP = Alpaka